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Beihilfeberechtigte und Privatversicherte

Sind Sie beihilfeberechtigt und ergänzend privat krankenversichert, so müssen im Antragsverfahren für eine stationäre Behandlung einige Besonderheiten beachtet werden. Unsere Tipps sollen Ihnen dabei helfen. Ergänzend beraten wir Sie gern und individuell.

Im Beihilferecht (Bundesbeihilfeverordnung) spricht man von einer medizinischen Rehabilitation. Dabei wird nach medizinischer Notwendigkeit entschieden. Die Ostseestrand-Klinik darf und kann diese Leistung für Ihr Kind erbringen.

Die Aufwendungen für eine Rehabilitationsbehandlung sind dann beihilfefähig, wenn nach ärztlichem Gutachten die Behandlung notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann.
Die zuständige Beihilfestelle muss die vorgesehene Behandlung vor Beginn schriftlich genehmigen.

Die private Krankenversicherung leistet in der Regel bei stationärer Rehabilitation aufgrund des Versicherungsvertrages. Grundsätzlich kann Ihr Kind über alle Privaten Krankenversicherungen zu uns kommen.  

8 Schritte zur Kinderreha ( = Sanatoriumsbehandlung)

  1. Zum Arzt (Hausarzt oder Kinderarzt) gehen.
  2. Gemeinsam mit dem Arzt eine geeignete Klinik auswählen.
  3. Die Kostenübernahme mit der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung klären.
  4. Den Behandlungsvertrag mit der Klinik abschließen.
  5. Die Einladung mit Terminangabe durch die Klinik erfolgt.
  6. Anreise und Durchführung der Maßnahme in der Klinik.
  7. Sie zahlen die entstandenen Kosten selbst.
  8. Die entstandenen Kosten mit der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung abrechnen.

 

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