Rehaantrag
Die meisten Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche werden von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt. Jeder Arzt kann einen Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen. Hinweise zum Antragsverfahren finden sich hier.
Je nach individueller Situation können auch Krankenkassen oder Beihilfestellen zuständig sein. Grundsätzlich ist der erstangegangene Träger zuständig, es ist also sinnvoll, den Antrag direkt bei der zuständigen Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Für die Bewilligung eines Rehabilitationsantrages ist es erforderlich, den Antrag umfassend auszufüllen. Relevante Informationen zur Antragstellung sind von unserem Chefarzt, Herrn Dr. Berghem, in einem dreiseitigen Artikel des Ärzteblattes Mecklenburg Vorpommern zu finden. Hilfreich ist auch ein zusätzlicher Befundbericht, der die wesentlichen Aspekte des Patienten und seine Beeinträchtigungen im Alltag deutlich erkennen lässt. Wird ein Antrag zunächst abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch mit der Bitte einer erneuten Überprüfung des Antrages.
Rehaantrag der Deutschen Rentenversicherung zum downloaden hier