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Der Weg zur Kinder-Reha

Die Ostseestrand-Klinik bietet allen gesetzlich und privat versicherten Patienten eine Behandlung an. Voraussetzung für den Reha-Aufenthalt ist ein Attest des Haus- oder Kinderarztes bzw. eines behandelnden Facharztes.

4 Schritte zur Kinder-Reha

 

1.   Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt die Notwendigkeit einer Kur und bitten Sie Ihren Hausarzt einen ärztlichen Befundbericht Ihres Rentenversicherungsträgers oder Ihrer Krankenkasse auszufüllen.

2.   Beantragen Sie die Reha-Maßnahme bei der zuständigen Krankenkasse oder dem  Rentenversicherungsträger. Um den Bearbeitungsablauf zu vereinfachen oder zu beschleunigen, sollten sämtliche Antragsunterlagen vom behandelnden Arzt direkt an den Kostenträger gesandt werden.

3.   Der Kostenträger teilt Ihnen dann schriftlich mit, ob Ihr Rehabilitationsantrag genehmigt wird.

4.   Ihr Antrag wird genehmigt. Bitte treten Sie nun mit Frau Zechelt aus der Einweisung in Kontakt, um Terminwünsche und Anreiseformalitäten zu besprechen. Frau Zechelt freut sich auf Ihren Anruf und ist unter der Telefonnnummer 038375-57200 zu erreichen.

Ihr Antrag wurde abgelehnt

 

Nun haben Sie vier Wochen Zeit einen Widerspruch einzulegen. Ihr behandelnder Arzt sollte Sie dabei unterstützen, indem er auf die Begründung der Ablehnung eingeht und die Bedürftigkeit einer stationären Rehabilitation erneut dokumentiert.

Das ärztliche Attest wird zusammen mit Ihrem formulierten Widerspruchsschreiben bei Ihrem Kostenträger eingereicht mit der Bitte einer nochmaligen Prüfung.

 


Ostseestrand-Klinik Klaus Störtebeker
Fon: +49 (0) 38375 57 - 0
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