Wunsch- & Wahlrecht
Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht sich eine Klinik auszusuchen, wenn diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegen stehen.
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Klinik die Erkrankung Ihres Kindes behandeln soll und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service, Ausstattung entspricht. Achten Sie besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert.
Die Ostseestrand-Klinik „Klaus Störtebeker“ ist zertifiziert nach den Richtlinien DIN EN ISO 9001: 2000 des TÜV Nord und hat mit allen Krankenkassen einen Versorgungsauftrag nach §111 SGB V abgeschlossen.
Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag einer Klinik. Üben Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus, denn es ist Ihr Recht !
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in eine Klinik Ihrer Wahl.